Guido Radau

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Rechtsanwalt Guido Radau ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragestellungen des Arbeitsrechts und des Medienrechts.

Guido Radau studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Während der Studien- und Referendarzeit in Berlin und Johannesburg (Südafrika) sowie nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Guido Radau zunächst in der international ausgerichteten Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler tätig. Im Jahr 1999 gründete er mit Rechtsanwalt Lars Junghans die Kanzlei Junghans & Radau und ist seit 2021 Partner der Kanzlei OP16 Fachanwälte am Olivaer Platz. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Arbeitsrecht und das Medienrecht. Rechtsanwalt Guido Radau ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Guido Radau sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Zur Klientel gehören Unternehmen, Verbände, Interessenvertretungen, Freiberufler in allen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen und Einzelpersonen. Ein Großteil der Mandate ist auf eine langjährige und ständige Betreuung ausgelegt, was ein konzeptionelles Vorgehen sowie ein zügiges Agieren und Reagieren ermöglicht. Das Tätigkeitsfeld umfasst sämtliche im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht auftretenden Fragestellungen, wie etwa die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Planung von Personalmaßnahmen, die Vornahme von Vertragsänderungen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Einige Rechtsprobleme können außergerichtlich gelöst werden, was Zeit, Geld und sonstigen Aufwand sparen hilft. Auf der anderen Seite ist gerade im Arbeitsrecht ein entschlossen geführter Gerichtsprozess oftmals das einzige Mittel zur Durchsetzung oder Wahrung Ihrer Rechte. Für die Einschaltung gerichtlicher Hilfe kann Rechtsanwalt Guido Radau auf die prozessrechtliche Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren vor Arbeitsgerichten und (Bühnen-) Schiedsgerichten in allen Instanzen zurückgreifen.

Medienrecht

Innerhalb des Medienrechts liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Guido Radau auf den Gebieten des Werberechts, des Theaterrechts, des Urheber- und Presserechts sowie des Film- und Fernsehrechts. Zur internationalen Mandantschaft gehören insbesondere Werbe- und Kommunikationsagenturen, Produktionsfirmen, Künstler (Intendanten, Regisseure, Autoren, Dramaturgen, Schauspieler, Orchestermusiker, Opernsänger, Singer/Songwriter, Tänzer, Models, Lightdesigner etc.) und bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Rechtsanwalt Guido Radau berät hier zu den unterschiedlichsten Vertragstypen und vertritt seine Mandanten vor den zuständigen Behörden und Gerichten.