Konstantin Weinholz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

 

Rechtsanwalt Konstantin Weinholz ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragestellungen des Medizinrechts, Immobilienrechts und Erbrechts.

Konstantin Weinholz, Jahrgang 1972, studierte von 1991- 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz sowie an der University of Wales in Aberystwyth und absolvierte sein Referendariat in Berlin. Nach der Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf war er seit 1999 in eigener Kanzlei tätig, bevor er im Jahr 2016 zur Sozietät Junghans und Radau stieß, um sich fachlich stärker auf das Medizinrecht zu fokussieren und seine Erfahrungen aus weiteren Spezialgebieten wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilien- und Erbrecht in die Mandatsbearbeitung einfließen zu lassen. Seit dem Zusammenschluss mit den Partnern Stefan Waldeck und Guido Radau in 2021 liegt der Fokus der anwaltlichen Beratung und Vertretung verstärkt auf immobilien- und erbrechtlichen Fragestellungen.
Seit 2005 ist Rechtsanwalt Konstantin Weinholz als nebenamtlicher Prüfer für das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg im I. und II. Juristischen Staatsexamen tätig. Ebenso lange leitet er Arbeitsgemeinschaften für die Referendarabteilung des Kammergerichts und die Rechtsanwaltskammer Berlin. Ferner blickt er auf eine umfangreiche Vortragstätigkeit zurück.

Medizinrecht

Auf dem Gebiet des Medizinrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Weinholz niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe. Über die Praxisgründung, Fragen der beruflichen Zusammenarbeit bis hin zur Begleitung der Praxisübergabe oder die Vertretung in Haftungsangelegenheiten gehören zum Spektrum.

Immobilienrecht

Hier liegen die Schwerpunkte insbesondere in der Begleitung von Immobilientransaktionen und dem Gewerberaummietrecht. Die vertragliche Gestaltung zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen steht hier im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Konstantin Weinholz verfügt jedoch über einen reichen Erfahrungsschatz bei der gerichtlichen Vertretung der Interessen seiner Mandanten.

Erbrecht

Vorbereitung und Begleitung der Rechtsnachfolge im Todesfall oder bereits „unter Lebenden“ sind wichtige Pfeiler dieses Rechtsgebietes. Gerade die Vermeidung späterer Streitigkeiten durch testamentarische Regelung oder Vorkehrungen im Wege der Bevollmächtigung ist Ziel der Beratungstätigkeit. Überschneidungen mit medizinrechtlichen Fragestellungen ergeben sich im Bereich der individuellen Gestaltung von Patientenverfügungen.