Stefan Waldeck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Healthcare Compliance Officer
Rechtsanwalt Stefan Waldeck ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragestellungen des Medizinrechts, Strafrechts und als Healthcare Compliance Officer.
Stefan Waldeck studierte von 1985 bis 1992 Rechtswissenschaften an der Universität Passau, unterbrochen von einem Auslandsstudium 1988/1989 an der University of Cardiff in Großbritannien. Das Referendariat absolvierte er von 1993 bis 1995 in Berlin, verbunden mit einer Auslandsstation in Sydney/Australien. Nach einem Jahr als Staatsanwalt in Berlin von Juni 1995 bis Mai 1996 ließ sich Stefan Waldeck im August 1996 in Berlin als Rechtsanwalt zu. Seit Januar 1997 ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig, seit Beginn des Jahres 2000 bis Ende 2017 zusammen mit Rechtsanwalt Kai Bruno Westen am Adenauerplatz in Berlin-Charlottenburg.
Im ersten Halbjahr 2014 absolvierte Rechtanwalt Stefan Waldeck erfolgreich den Fachanwaltskurs Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins. Im Jahre 2018 schloss er sich der Kanzlei bbm Fachanwälte für Medizinrecht an, verließ diese aber wieder zum Ende des Jahres 2018 auf eigenen Wunsch. Nach einer kurzen Phase der Selbständigkeit und dem Erwerb des Titels „Healthcare Compliance Officer“ kam Stefan Waldeck im Mai 2019 an den Olivaer Platz und ist Gründungspartner der Kanzlei OP16 Fachanwälte am Olivaer Platz.
Medizinrecht
Auf dem Gebiet des Medizinrechts vertritt und berät Sie Rechtsanwalt Stefan Waldeck bei allen Fragestellungen des Medizinstrafrechts als Leistungserbringer. Er verteidigt Sie in jedem Abschnitt eines Strafverfahrens und erarbeitet für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie. Darüber berät Sie Rechtsanwalt Stefan Waldeck als Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei der vertraglichen Gestaltung Ihrer Berufsausübung als Arzt, im Zulassungsverfahren bei der KV und darüber hinaus im vertragsarztrechtlichen Bereich. Gerne vertritt er Sie ferner bei der Abwehr arzthaftungsrechtlicher Ansprüche von Patienten.
Strafrecht
Im Strafrecht verteidigt Sie Rechtsanwalt Stefan Waldeck im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Anklageerhebung vor Gericht. In jeder Lage des Verfahrens berät und entscheidet er gemeinsam mit Ihnen, wie Sie zu dem bestmöglichen Verteidigungsziel gelangen können. Das umfasst Ihre persönliche Stellungnahme genauso wie die Vernehmung von Zeugen oder das Stellen von Beweisanträgen. In Medizinstrafverfahren spielt häufig die richtige Auswahl von Sachverständigen und die kritische Bewertung ihrer Gutachten eine zentrale Rolle.
Healthcare Compliance Officer
Die Symbiose aus den Erfahrungen im Medizin- und Strafrecht befähigt Rechtsanwalt Stefan Waldeck in besonderem Maße, Sie als Klinikum, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Ärzten dahingehend zu beraten, dass Verstöße gegen Rechts- und /oder Verhaltensnormen und damit verbundene Regresse vermeiden werden. Regresse und unnötigen Rechtsstreitigkeiten binden Ressourcen, die Ihr Unternehmen belasten. Rechtsanwalt Stefan Waldeck sorgt durch die Errichtung oder die Optimierung einer Compliance Regelung in Ihrem medizinischen Unternehmen dafür, dass Regelverstöße vermieden und die Arbeitsabläufe in Ihrem Klinikum, Ihrem MVZ oder Ihrer BAG nicht gestört werden. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf das neue Verbandssanktionsrecht (Unternehmensstrafrecht), welches sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Rechtsanwalt Stefan Waldeck arbeitet gerne mit Ihrer Compliance Abteilung zusammen oder übernimmt dieses Aufgaben extern.