Erbrecht
Die umsichtige Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag kann aus erbrechtlicher sowie aus erbschaftssteuerrechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung sein. Wir analysieren Ihre Situation und finden mit Ihnen gemeinsam den Weg, Ihre Rechtsnachfolge bestmöglich zu regeln. Neben der beratenden und gestaltenden Tätigkeit vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.