Immobilienrecht
Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie bedürfen der umsichtigen Beratung und Vertragsgestaltung. Auch wenn Verträge über Immobilientransaktionen notariell geschlossen werden, ist der anwaltliche Blick auf die Vertragsformulierungen unerlässlich, nicht zuletzt, weil eine Rechtsberatung durch den Notar nicht erfolgt. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Vorbereitung, prüfen die Ihnen vorgelegten Vertragsentwürfe, gestalten Verträge und begleiten Sie bei den Verhandlungen. Die Begleitung ausländischer Investoren gehört selbstverständlich auch zu unserem Portfolio.
Sollten wir einmal nicht von Anfang an mit eingebunden gewesen sein, vertreten wir Sie in sämtlichen Auseinandersetzungen rund um die Immobilie, ob am Verhandlungstisch oder vor Gericht.