Strafrecht

Im Strafrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Anklageerhebung vor Gericht. In jeder Lage des Verfahrens wird gemeinsam mit Ihnen beraten und entschieden, wie Sie zu dem bestmöglichen Verteidigungsziel gelangen können. Das umfasst Ihre persönliche Stellungnahme genauso wie die Vernehmung von Zeugen oder das Stellen von Beweisanträgen. In Medizinstrafverfahren spielt häufig die richtige Auswahl von Sachverständigen und die kritische Bewertung ihrer Gutachten eine zentrale Rolle.